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Das neue Bürgergeld ist da!

 

Das Bürgergeld ist eine Grundsicherung für Arbeitssuchende. Wenn Sie bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatten, haben Sie von nun an einen Anspruch auf das Bürgergeld – ohne, dass Sie dafür neue Anträge stellen müssen.

  • Ab sofort wird besonderer Wert auf die Entwicklung und Förderung gut ausgebildeter Fachkräfte gelegt. Anders als bisher steht mit dem neuen Bürgergeld nicht mehr die schnelle Vermittlung in Erwerbstätigkeit im Vordergrund.  
  • Dabei sollen Kooperation und Vertrauen zukünftig die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Arbeitssuchenden und dem Jobcenter sein. Gemeinsam wird ab dem 1. Juli 2023 ein Kooperationsplan vereinbart, der den ganz individuellen Weg in die berufliche Zukunft des*der Bürgergeldberechtigten ebnen soll. 
  • Ziel des neuen Bürgergeldes ist es, Menschen durch Qualifizierung und Weiterbildung langfristig für den Arbeitsmarkt zu gewinnen. Wer sich also für eine Weiterbildungsmaßnahme entscheidet, soll intensiver unterstützt werden. Dafür werden Weiterbildungen, Umschulungen sowie der Erwerb eines Berufsabschlusses zukünftig begünstigt. 
  • Wer zum Beispiel einen Berufsabschluss nachholt, kann anders als bisher, für bis zu drei Jahre gefördert werden. 
  • Darüber hinaus sollen verstärkt Coachings zur Förderung eingesetzt werden. Dadurch kann jeder Mensch dabei unterstützt werden, den ganz eignen Weg in die Erwerbstätigkeit zu finden. 

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