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Verkäuferin vor Gemüseregal

Verkäufer/-in

Präsentation und Kundenberatung

Verkäufer/-innen verkaufen Waren und Dienstleistungen, informieren und beraten Kund*innen und bieten Serviceleistungen an. Zu ihrem Aufgabengebieten gehören das Annehme der Ware, das Auszeichnen der Preise und die ansprechende Präsentation. Weiterhin sind sie für Qualitätskontrollen, das Bestellen der Ware und die Bearbeitung von Reklamationen verantwortlich.

Beispielhafte Tätigkeitsfelder sind:

  • Einkauf und Verkauf
  • Kundenberatung
  • Kasse und Abrechnung
  • Reklamationsbearbeitung
  • Werbung und Verkaufsförderung
  • Sortimentsgestaltung

Sie arbeiten gerne mit Kund*innen und sind kommunikationsstark? Sie wissen wie Waren präsentiert werden sollten? Dann könnte der Beruf als Verkäufer/-in genau das Richtige für Sie sein!

Das Einsatzgebiet von Verkäufer/-innen ist sehr vielfältig und reicht von Einzelhandelsfachgeschäften, über Supermärkte und Kaufhäuser bis zum Vermietungs- und Verleihgewerbe.

Voraussetzungen:

  • mindestens 18 Jahre
  • Schulabschluss
  • ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Die Umschulung erfolgt innerhalb von 16 Monaten in Vollzeit oder innerhalb von 24 Monaten in Teilzeit. Ausbildungsbeginn ist jeweils im Januar/Februar und im August eines Jahres.

Die Umschulung zum/zur Verkäufer/-in wird in der Regel dual durchgeführt. Die theoretische Ausbildung findet bei der DAA statt, den fachpraktischen Teil absolvieren Sie in einem Betriebspraktikum bei einem ausbildungsberechtigten Unternehmen. Sie werden in der DAA von erfahrenen Fachdozent*innen unterrichtet, Fach- und Spezialisierungsunterricht wechseln sich mit individuell begleiteten Lernphasen ab.
Während der Umschulung erhalten Sie ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Coaching und Bewerbungstraining. Vor den Abschlussprüfungen unterstützen wir Sie mit einer intensiven Prüfungsvorbereitung.

Unsere Umschulungen können über folgende Stellen finanziert werden:

  • Rentenversicherungsträger (z. B. DRV oder Berufsgenossenschaften)
  • Agentur für Arbeit (SGB III)
  • Jobcenter oder Optionskommunen (SGB II)
  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Selbstzahler*innen erhalten die Möglichkeit der Ratenzahlung.